§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

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Neues Gutachten: Hubert Zafke soll "verhandlungsunfähig" sein

13.05.2017

Laut einer Mitteilung des Neubrandenburger Landgerichts ist Hubert Zafke aufgrund einer fortschreitenden Demenz nicht mehr verhandlungsfähig. Den Nebenklage-Vertretern ist das Gutachten allerdings bisher nicht bekannt. Abermals mussten sie von den Prozessentwicklungen aus den Medien erfahren. Zudem versucht das Landgericht, den Eindruck zu erwecken, die Befangenheitsanträge seien "teilweise zurückgenommen" worden. Tatsächlich wurde nur ein Befangenheitsantrag zurückgenommen. Der betreffende Richter hatte sich für eine "verbale Entgleisung" im November 2016 entschuldigt und neuerliche Befangenheitsanträge gegen seine Richter-Kollegen für begründet erklärt.

In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es:

"Auschwitzverfahren gegen Hubert Z.: Gutachten der Sachverständigen vorgelegt

Bei der 60. Großen Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg ist das erwartete Gutachten der als Sachverständige bestellten Psychiater eingegangen.

Dem Angeklagten sei, so das Ergebnis des Gutachtens, aufgrund eines fortschreitenden mittelgradigen demenziellen Syndroms nicht mehr zu attestieren, dass er imstande ist, seine Interessen innerhalb und außerhalb der Hauptverhandlung vernünftig wahrzunehmen, seine Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen und Prozesserklärungen abzugeben oder auch entgegenzunehmen.

Das Gutachten ist den Beteiligten zur Stellungnahme zugesandt worden. Die Reaktion ist abzuwarten.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben zudem die gestellten Befangenheitsanträge teilweise zurückgenommen.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landgerichts.

Neubrandenburg, den 13. Mai 2017

Carl Christian Deutsch
Pressesprecher"